Gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Januar 2025 · EMPA – Data & Management Consulting GmbH als Auftragsverarbeiter
(1) Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV”) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch EMPA – Data & Management Consulting GmbH (nachfolgend „Auftragsverarbeiter”) im Auftrag des jeweiligen Vertragspartners (nachfolgend „Verantwortlicher”) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die Laufzeit dieses AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Mit Beendigung des Hauptvertrags endet auch dieser AVV.
(1) Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten.
(2) Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung und Betrieb der vertraglich vereinbarten SaaS-Lösung sowie damit verbundener Supportleistungen.
(3) Kategorien betroffener Personen: Mitarbeitende, Kunden und sonstige Kontaktpersonen des Verantwortlichen, soweit deren Daten in der Software verarbeitet werden.
(4) Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten (Name, Kontaktdaten), Nutzungsdaten, Zugangsdaten sowie weitere im Einzelfall vereinbarte Datenkategorien.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich insbesondere:
Der Auftragsverarbeiter implementiert und pflegt insbesondere folgende Maßnahmen:
(1) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Er informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung neuer Unterauftragsverarbeiter und gibt dem Verantwortlichen Gelegenheit, innerhalb von 14 Tagen Einwände zu erheben.
(2) Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden vertraglich in gleichem Maße wie der Auftragsverarbeiter selbst verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten durch Unterauftragsverarbeiter.
(3) Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden dem Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) gemäß Kapitel III DSGVO.
(2) Wenden sich betroffene Personen direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter auf Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten zurück und löscht alle vorhandenen Kopien, sofern keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung besteht.
(2) Die Löschung wird dem Verantwortlichen schriftlich bestätigt.
(1) Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und der in diesem AVV festgelegten Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter durch Anforderung von Nachweisen (z. B. Zertifikate, Auditberichte) oder Vor-Ort-Überprüfungen zu kontrollieren.
(2) Beabsichtigte Kontrollen sind dem Auftragsverarbeiter mit angemessener Vorlaufzeit (in der Regel 10 Werktage) anzukündigen. Die Parteien tragen ihre jeweiligen Kosten selbst.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EMPA. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses AVV vor, soweit sie datenschutzrechtliche Anforderungen betreffen.
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